Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist das Gesetz über die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr.
Dieses Gesetz wird seit dem 01.10.2006 angewendet und regelt die berufliche Qualifikation von Kraftfahrern und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr. Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden.
Konkret betrifft dieses Gesetz Führerscheininhaber der Klassen D1, D1E, D, DE (Busklassen) und C1, C1E, C, CE (Lkw-Klassen).
Stichtage zur Besitzstandsregelung
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Führerschein vor dem 10.09.2008 (Bus-Klassen) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Klassen) erworben wurde oder nach diesen Stichtagen.
Erwerb des Führerscheins vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009
Für Fahrerinnen und Fahrer die den Führerschein o.g. Klassen vor genanntem Stichtag erworben haben besteht lt. §3 BKrFQG keine Qualifikationspflicht (sog. Besitzstandsregelung). Für diese Fahrer besteht eine Pflicht zur Weiterbildung nach §5 BKrFQG. Diese Weiterbildung beinhaltet 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Erwerb des Führerscheins nach dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009
Fahrerinnen und Fahrer die den Führerschein o.g. Klassen nach dem genannten Stichtag erworben haben müssen eine Grundqualifikation (§4 BKrFQG) nachweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch:
- Berufsausbildung
- Grundqualifikation
- Beschleunigte Grundqualifikation
Nach dem Erwerb der Grundqualifikation besteht eine Pflicht zur Weiterbildung nach §5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz von 35 Stunden innerhalb von fünt Jahren.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Laut Gesetzestext müssen bei der Weiterbildung bestimmte Themenbereiche abgedeckt werden. Die Schulungseinheiten müssen sieben Zeitstunden betragen. In der Praxis werden die benötigten Inhalte in fünf verschiedenen BKF Module unterteilt:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Sozialvorschriften
- Modul 3: Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer
- Modul 5: Ladungssicherung
Schlüsselzahl 95
Die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildungen werden mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt.